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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – TRANSOV Umzüge & Transport

§1 Informationspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, TRANSOV Umzüge & Transport rechtzeitig vor Beginn des Auftrags umfassend über alle relevanten Umstände zu informieren, die die Durchführung des Einsatzes beeinflussen können. Dazu zählen insbesondere Art, Zustand, Gewicht und Menge des Umzugsguts, verbindliche Termine sowie örtliche Gegebenheiten am Be- und Entladeort wie Stockwerkhöhe, Anzahl der Etagen, vorhandene Aufzüge, Zugangsmöglichkeiten und verfügbare Stellflächen.

§2 Leistungsumfang

(1) TRANSOV Umzüge & Transport erbringt ausschließlich die in Angebot und Auftrag schriftlich vereinbarten Leistungen. Die Beförderung von Gefahrgut, Waffen, Drogen, Diebesgut sowie die gewerbliche Abfallbeförderung ist ausgeschlossen.

(2) Das Unternehmen ist berechtigt, externe Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen.

(3) Ist der Auftraggeber mit dem Einsatz eines Subunternehmers nicht einverstanden, kann er vom Vertrag zurücktreten. Dies muss unverzüglich nach Mitteilung des geplanten Subunternehmereinsatzes schriftlich erfolgen.

§3 Handwerkervermittlung

Vermittelt TRANSOV Umzüge & Transport zusätzliche Handwerksleistungen, so haftet das Unternehmen ausschließlich für die sorgfältige Auswahl des Handwerksbetriebs.

§4 Elektro- und Installationsarbeiten

Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart, sind Mitarbeiter von TRANSOV Umzüge & Transport nicht berechtigt, Elektro-, Gas-, Wasser-, Dübel- oder sonstige technische Installationen vorzunehmen.

§5 Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen Forderungen von TRANSOV Umzüge & Transport ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.

§6 Vergütung

(1) Nicht im Angebot enthaltene Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

(2) Trinkgelder werden nicht mit dem Rechnungsbetrag verrechnet.

(3) Wird der Umzug durch Behörden oder andere Kostenträger finanziert, muss der Auftraggeber vor dem Beladen eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Kostenträger direkt an TRANSOV Umzüge & Transport zahlt.

(4) Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten spätestens vor Abschluss der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung zu entrichten. Zulässige Zahlungsmethoden sind Barzahlung, EC-Kartenzahlung oder vorherige Banküberweisung.

§7 Preisgestaltung – Stunden- und Festpreise

(1) TRANSOV Umzüge & Transport bietet sowohl eine Abrechnung auf Stundenbasis als auch Festpreise für komplette Aufträge an.

(2) Bei Abrechnung nach Stunden erfolgt die Berechnung auf Basis der tatsächlich vor Ort erbrachten Arbeitszeit. Beginn der Zeitmessung ist die Ankunft der Einsatzmannschaft am Beladeort.

(3) Jede angefangene Viertelstunde wird anteilig berechnet. Beispiel: Bei einem Stundensatz von 99 € beträgt der Preis pro 15 Minuten 24,75 €. Ein Auftrag von 1 Stunde und 15 Minuten kostet somit 123,75 €, ein Auftrag von 1 Stunde und 20 Minuten 148,50 €.

(4) Fahrtzeiten zum und vom Einsatzort werden bei stundenweiser Abrechnung nur dann berechnet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Für übliche Aufträge innerhalb Kölns und Umgebung ist Anfahrt und Rückfahrt in der Regel im Preis enthalten. Bei weiter entfernten Einsätzen wird für die An- und Abfahrt ein Pauschalbetrag erhoben.

(5) Festpreise gelten verbindlich für den im Auftrag vereinbarten Leistungsumfang und werden unabhängig von der tatsächlichen Dauer der Arbeiten berechnet.

§8 Lagerung

Für Lagerungen gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese können auf Wunsch eingesehen oder zur Verfügung gestellt werden.

§9 Nebenabreden und Schriftform

Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen oder Erweiterungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

§10 Gerichtsstand, Recht und Einigungsstelle

(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

(3) Vor einem gerichtlichen Verfahren können beide Parteien die Einigungsstelle des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. anrufen.

§11 Versicherung & Haftung

TRANSOV Umzüge & Transport verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Selbstbeteiligung von bis zu 250 €. Schäden unterhalb dieser Grenze werden direkt zwischen den Parteien geregelt und im Schadenprotokoll dokumentiert. Eine Transportversicherung ist nicht Bestandteil des Auftrags und kann auf Wunsch des Auftraggebers gegen Aufpreis abgeschlossen werden.

Für Kartoninhalte, die vom Kunden selbst verpackt wurden, übernimmt TRANSOV keine Haftung.

Bargeld, Schmuck, Wertgegenstände und wichtige Dokumente werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung transportiert. Ohne schriftliche Meldung trägt TRANSOV Umzüge & Transport hierfür keine Verantwortung.

§12 Verpackungsmaterial & Packservice

Alle Verpackungsmaterialien werden durch TRANSOV Umzüge & Transport gestellt und sind im Preis inbegriffen. Das Unternehmen übernimmt grundsätzlich die Verpackung des Umzugsguts. Kundenseitig verpackte Kartons unterliegen der eigenen Verantwortung des Auftraggebers.

§13 Stornierungen

Eine Stornierung muss mindestens 24 Stunden vor Beginn der Beladung schriftlich erfolgen. Bei späteren Stornierungen kann eine Kostenpauschale in Höhe von 20–50 % des Auftragswerts erhoben werden.

§14 Halteverbotszonen

Für die Einrichtung einer Halteverbotszone berechnet TRANSOV Umzüge & Transport eine feste Gebühr. Die erforderlichen Schilder sind im Preis enthalten. Die Beantragung beim zuständigen Ordnungsamt sollte idealerweise 2–3 Wochen vor dem Umzug erfolgen. Die Beschilderung wird spätestens 72 Stunden vor dem Umzug aufgestellt.

§15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirtschaftlich möglichst gleichkommende Vereinbarung.

Ich bestätige, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRANSOV Umzüge & Transport erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.

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